Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, als er zum Abschluss von Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten von mehr als 10.000.-- EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Bernhard Michael Küppers
Gaiberg
Vorstand
Christina Maria Bösenberg
München
Vorstand
Felix Theodor Blomberg
Rheine
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.11.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.02.2008
Satzung: Sonderband 1 Blatt 20 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.