Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Mitglieder ihrer Vertretungsorgane/Geschäftsführer sind für den Abschluss und für Änderungen des Gesellschaftsvertrages, für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft, für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit Beteiligungsunternehmen sowie für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit Kommandisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für Geschäftsführer gilt die Befreiung nur für die Fälle der Mehrfachvertretung (§ 181 2. Alt. BGB).
Fall 1
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.