Handelsregister · HRB 13582

Chronologischer Auszug

Oxford Passivhaus Bau GmbH · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Oxford Passivhaus Bau GmbH

b)
Winterhausen
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 11, 97286 Winterhausen

c)
Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde Rechnung;
Tätigkeit als Baubetreuer im fremden
Namen auf fremde Rechnung; Erwerb und
Veräußerung, Vermietung und Verwaltung
von Immobilien aller Art; Baustoffhandel.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für
Liquidatoren.

b)
Geschäftsführer:
Jandausch, Dieter, Winterhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Egner, Stefan, Großrinderfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2017.
a)
15.02.2017
Weber
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Würzburg vom 08.02.2024 (AZ, IN 356/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.02.2024
Sauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.