Die Beteiligung als Komplementärin bei der Over de Grens GmbH & Co. KG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Für Geschäfte zwischen der Hauptgesellschaft (Over de Grens GmbH & Co. KG) und der GmbH sind sie in jedem Fall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Heinz Bernhard Fransen
Emmerich am Rhein
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Volker Wein
Buchen
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Wim Bekker
Emmerich am Rhein
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Ingo Prang
Kalkar
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2017
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.