Handelsregister · HRB 5232

Registerinformationen

OVB Omnibusverkehr Bonte GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
OVB Omnibusverkehr Bonte GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Schwalmstadt-Ziegenhain
Geschäftsanschrift
Am Nordbahnhof 7, 34613 Schwalmstadt-Ziegenhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5232
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
29.12.2022
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, insbesondere sich als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Reisedienst Bonte GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwalmstadt-Ziegenhain (HRA 4617 Amtsgericht Marburg - Registergericht) zu beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Bonte

Schwalmstadt

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer(in)

Tanja Bonte

Schwalmstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.