Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsbefugnis. Zu Rechtsgeschäften über 2.000,00 EUR ist ein Beschluss der Vorstandschaft erforderlich. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 EUR und bei Grundstücksgeschäften (Kauf, Pacht) ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Homberg
Etzenricht
Vorstand
Peter Sammüller
Tirschenreuth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 27.07.2004 mit Nachtrag vom 14.12.2004.