Handelsregister · HRB 41705

Chronologischer Auszug

Ottenstroer Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Bielefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ottenstroer Verwaltungs GmbH

b)
Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftsanschrift:
Helleforthstraße 75 b, 33758 Schloß Holte-
Stukenbrock

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme der Geschäftsführung und der
persönlichen Haftung bei anderen
Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere
gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu
errichten oder bestehende zu erwerben
oder sich an diesen zu beteiligen und
sämtliche Geschäfte zu betreiben, die
geeignet sind, das Unternehmen der
Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft kann auch
Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Ottenstroer, Nina, Oerlinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2014
a)
09.01.2015
Kopp

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.