Handelsregister · HRB 9234

Chronologischer Auszug

OTI Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
OTI Verwaltungs-GmbH

b)
Hörstel
Geschäftsanschrift:
Dornierstr. 18, 48477 Hörstel

c)
Verwaltung und Übernahme der
persönlichen Haftung der Firma OTI
Grundstücks & Maschinen GmbH & Co.
KG, die den Handel und den Vertrieb sowie
die Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken und Maschinen zum
Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Oelgeklaus, Erich, Recke, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Hoppe, Oliver, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2011
a)
11.05.2011
Finkenstein
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Oelgeklaus, Erich, Recke, *XX.XX.XXXX
a)
03.01.2014
Brinkmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.