Der Erwerb, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Energie und Energieträger.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jan Sporing
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Gas Link Lubmin GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 34210) und der Ostsee LNG Terminal GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 34128) abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Julian Flämig
Breisach am Rhein
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Gas Link Lubmin GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 34210) und der Ostsee LNG Terminal GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 34128) abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2022 Die Gesellschafterversammlung hat am 04.11.2022 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 175506) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz, Dauer) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Ostsee LNG Terminal GmbH (Amtsgericht Essen HRB 34128) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Gas Link Lubmin GmbH (Amtsgericht Essen HRB 34210) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.