die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBergG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Scheuer
Kerpen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Carola Gerdau
Elsdorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2005
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.11.2006 beschlossen,
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Abschnitt Firma zu ändern;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Abschnitt Gegenstand des Unternehmens zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.04.2008 beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. (1) zu ändern;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Vertretung) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.10.2009 beschlossen,
den Sitz nach Bergheim zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) in den Absätzen (1) und (2) und ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 3a (Kündigung), einen neuen § 9a (Tod eines Gesellschafters), einen neuen § 9b (Einziehung), einen neuen § 9c (Abfindung, Bewertung) sowie um einen neuen § 16a (Konkurrenzverbot) zu erweiteren.