Handelsregister · HRB 18435

Registerinformationen

Ostermann-Heimig GmbH · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ostermann-Heimig GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bonn
Geschäftsanschrift
Rheindorfer Straße 64, 53225 Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 18435
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
26.03.2024
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Beratung beim Einsatz von Sprachtechnologie, sowie Projekt- und Changemanagement.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jens Ostermann-Heimig

Bonn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2010
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Ausserdem ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jens Ostermann-Heimig e.K., Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 7969) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2012 Teile des Vermögens der Jens Ostermann-Heimig e.K. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bon HRA 7969) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.