Handelsregister · HRB 13171

Registerinformationen

Osterhoff und Dreikhausen Verwaltung GmbH · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Osterhoff und Dreikhausen Verwaltung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
Steinstr.41, 45128 Essen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 13171
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
03.06.2025
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Grundvermögens.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Ute Bastian-Vogt

Velbert

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 4 - 7 Sonderband.
  • Tag der ersten Eintragung: 29.06.1990
  • Früher Amtsgericht Mühlhausen HRB 78.
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2000

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31. Mai 1990, mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. Juni 1998.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die H.-D.-W. Dritte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13998) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.