Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Poskevatter), dem 2. Vorsitzenden (Stellvertretender Poskevatter), dem Kassierer und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredites die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Sauer
Attendorn
Vorstand
Ralf Springmann
Attendorn
Vorstand
Oliver Tietz
Attendorn
Vorstand
Christoph Stinn
Attendorn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29. Oktober 2022.
Freitext
Satzung Bl. 15 ff. d.A.
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