Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer, dem Poskevatter und dem stellvertretenden Poskevatter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Zur Aufnahme eines Kredites ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Lingemann
Attendorn
Vorstand
Thorsten Grunbach
Attendorn
Vorstand
Andre Wicker
Attendorn
Vorstand
Andreas Wehmeier
Attendorn
Vorstand
Christian Klein
Attendorn
Vorstand
Tobias Keseberg
Attendorn
Vorstand
Christoph Klein
Attendorn
Vorstand
Rabea Stipp
Attendorn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31. Januar 2020.
Freitext
Satzung Bl. 14 ff. d. A.
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