Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder vertritt allein. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 10.000,00 DEM sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein diesbezüglicher Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.
Satzung Blatt 15 - 19 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 30.10.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006.
Satzung
Satzung vom 12.06.1996
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.