Handelsregister · VR 120104

Registerinformationen

Osteoporose Selbsthilfegruppe Bad Gandersheim e.V. (OSHG) · Amtsgericht Braunschweig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Osteoporose Selbsthilfegruppe Bad Gandersheim e.V. (OSHG)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Gandersheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120104
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
05.11.2021
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heidemarie Burger

Bad Gandersheim

Vorstand

Hiltrud Becke

Einbeck

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 12.03.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
  • Rechtsgeschäfte mit Geschäftswert über 5.000,-- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein diesbezüglicher Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.
  • Neufassung Satzung Blatt 63 ff der Akten
  • Satzung Blatt 81 ff der Akten
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 118 ff der Akten
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Neufaasung der Satzung Blatt 147 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 142 der Akten
  • Fall 7

Satzung

  • Satzung vom 08.01.1993
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr), § 2 (Arten der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), § 7 (Organe), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 10 (Vereinsvorstand), § 12 (Zuständigkeit des Vorstands), § 13 (Kassenprüfer) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr) und § 15 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Zweck, Aufgaben des Geschäftsjahres) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.