Handelsregister · PR 107
Chronologischer Auszug
OSSENBERG & SCHNEIDER Partnerschaft EDV--Berater und Unternehmensberater · Amtsgericht Essen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) OSSENBERG & SCHNEIDER Partnerschaft EDV--Berater und Unternehmensberater b) Elsdorf Zweigniederlassung errichtet: OSSENBERG & SCHNEIDER Partnerschaft EDV--Berater und Unternehmensberater, Remagen (PR 21, Amtsgericht Koblenz) c) Gemeinsame Ausübung der Beratung im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation sowie der Unternehmensberatung. Die Partnerschaft wird ausdrücklich als interprofessionelle Zusammenarbeit ausgeübt, um eine umfassende Beratung im informationstechnischen Umfeld durch Herrn Ossenberg sowie des organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Bereiches durch Herrn Schneider auszuüben. | b) Partner: Diplom-Informatiker Ossenberg, Uwe, EDV-Berater, Remagen Partner: Diplom-Betriebswirt Schneider, Bruno, Unternehmensberater, Elsdorf | a) Partnerschaft | a) 12.12.2000 Nakti b) Tag der ersten Eintragung: 30.09.1996 Dieses Blatt ist wegen Umstellung auf ein neues EDV-System umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.12.2000. |
| 2 | b) Nach Verlegung des Sitzes der Zweigniederlassung: Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in Schalkenbach (Amtsgericht Amtsgericht Koblenz PR 21) | a) 23.07.2002 Werner | ||
| 3 | b) Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in 53426 Schalkenbach | a) 06.08.2014 Wyczisk b) Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 5 Nr. 2 Partnerschaftsregisterverordnung ergänzt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.