Handelsregister · HRB 106941
Chronologischer Auszug
OSA Campus 2 GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) OSA Campus 2 GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main c) 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien- Gesellschaft im Sinne des § 234 Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB"). 2. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist auf Tätigkeiten beschränkt, welche die RREEF Investment GmbH ("RREEF") in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Immobilien-Sondervermögen "grundbesitz europa" (das "Sondervermögen") selbst ausüben darf. 3. Die Gesellschaft ist dabei zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB, zulässig sind. 4. Die Gesellschaft darf insbesondere nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Nrn. 1-5 und 7, sowie Abs. 3 KAGB oder Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften i.S.d. § 234 KAGB erwerben, die von RREEF nach den Anlagebedingungen des Sondervermögens unmittelbar für dieses erworben werden dürfen. Die Gesellschaft darf die vorbezeichneten Anlagegegenstände nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. 5. Jede neu zu erwerbende Immobilie muss vor ihrem Erwerb von einem unabhängigen Bewerter im Sinne des § 216 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 KAGB, der nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gemäß den §§ 249 und 251 Abs. 1 KAGB durchführt, nach Maßgabe des § 231 Abs. 2 KAGB bewertet werden. Eine solche Immobilie darf nur erworben werden, wenn die aus der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung den so ermittelten Wert nicht oder nur unwesentlich übersteigt. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Steinmetz, Ulrich, Großkrotzenburg, *XX.XX.XXXX Geschäftsführerin: Hamm-Bitzer, Andrea, Langen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Ebert, Bernd, Kronberg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ehrhardt, Thomas, Hattersheim, *XX.XX.XXXX Jakobskrüger, Franco, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011 mit Änderung vom 27.06.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 76184) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 18.11.2016 Krämer b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 15.07.2011 |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Weinreich, Anke, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Ebert, Bernd, Kronberg, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2018 Dittberner b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main | a) 29.01.2019 Heß b) Fall 5 | ||||
| 4 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien- Gesellschaft im Sinne des § 234 Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB"). 2. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist auf Tätigkeiten beschränkt, welche die RREEF Investment GmbH ("RREEF") in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Immobilien-Sondervermögen '"grundbesitz europa" (das "Sondervermögen") selbst ausüben darf. 3.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB, zulässig sind. 4. Die Gesellschaft darf insbesondere nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Nrn. 1 - 5 sowie Abs. 3 KAGB oder Beteiligungen an anderen Immobilien- Gesellschaften erwerben, die von RREEF nach den Anlagebedingungen des Sondervermögens unmittelbar für dieses erworben werden dürfen. Die Gesellschaft darf die vorbezeichneten Anlagegenstände nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. 5. Jede neu zu erwerbende Immobilie muss vor ihrem Erwerb von einem unabhängigen Bewerter im Sinne des § 216 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 KAGB, der nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gemäß den §§ 249 und 251 Abs. 1 KAGB durchführt (die "Laufende Bewertung"), nach Maßgabe des § 231 Abs. 2 KAGB bewertet werden. Eine solche Immobilie darf nur erworben werden, wenn die aus der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung den so ermittelten Wert nicht oder nur unwesentlich übersteigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. | a) 19.03.2019 Zentgraf b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.