Handelsregister · HRB 106941

Chronologischer Auszug

OSA Campus 2 GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
OSA Campus 2 GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main

c)
1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne des § 234
Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB").

2. Der Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist auf Tätigkeiten beschränkt,
welche die RREEF Investment GmbH
("RREEF") in ihrer Funktion als
Kapitalverwaltungsgesellschaft für das
Immobilien-Sondervermögen "grundbesitz
europa" (das "Sondervermögen") selbst
ausüben darf.

3. Die Gesellschaft ist dabei zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die unmittelbar oder mittelbar der
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienen und nach den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere denen des
KAGB, zulässig sind.

4. Die Gesellschaft darf insbesondere nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
231 Abs. 1 Nrn. 1-5 und 7, sowie Abs. 3
KAGB oder Beteiligungen an anderen
Immobilien-Gesellschaften i.S.d. § 234
KAGB erwerben, die von RREEF nach den
Anlagebedingungen des Sondervermögens
unmittelbar für dieses erworben werden
dürfen. Die Gesellschaft darf die
vorbezeichneten Anlagegegenstände nur
erwerben, sofern der dem Umfang der
Beteiligung entsprechende Wert der
Immobilie oder der Beteiligung an der
anderen Immobilien-Gesellschaft 15
Prozent des Wertes des Sondervermögens
nicht übersteigt.

5. Jede neu zu erwerbende Immobilie muss
vor ihrem Erwerb von einem unabhängigen
Bewerter im Sinne des § 216 Abs.1 Satz 1
Nr. 1 KAGB, der nicht zugleich die
regelmäßige Bewertung gemäß den §§ 249
und 251 Abs. 1 KAGB durchführt, nach
Maßgabe des § 231 Abs. 2 KAGB bewertet
werden. Eine solche Immobilie darf nur
erworben werden, wenn die aus der
Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung
den so ermittelten Wert nicht oder nur
unwesentlich übersteigt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Steinmetz, Ulrich, Großkrotzenburg, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin:
Hamm-Bitzer, Andrea, Langen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Ebert, Bernd, Kronberg, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Ehrhardt, Thomas, Hattersheim, *XX.XX.XXXX
Jakobskrüger, Franco, Niedernhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011 mit Änderung vom
27.06.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2016 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln
(bisher Amtsgericht Köln HRB 76184) nach Frankfurt am Main
beschlossen.
a)
18.11.2016
Krämer

b)
Fall 1

Tag der ersten
Eintragung:
15.07.2011
2b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Weinreich, Anke, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ebert, Bernd, Kronberg, *XX.XX.XXXX
a)
25.01.2018
Dittberner

b)
Fall 2
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt
am Main
a)
29.01.2019
Heß

b)
Fall 5
4c)
1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne des § 234
Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB").
2. Der Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist auf Tätigkeiten beschränkt,
welche die RREEF Investment GmbH
("RREEF") in ihrer Funktion als
Kapitalverwaltungsgesellschaft für das
Immobilien-Sondervermögen '"grundbesitz
europa" (das "Sondervermögen") selbst
ausüben darf.

3.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienen und nach den
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
denen des KAGB, zulässig sind.

4. Die Gesellschaft darf insbesondere nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
231 Abs. 1 Nrn. 1 - 5 sowie Abs. 3 KAGB
oder Beteiligungen an anderen Immobilien-
Gesellschaften erwerben, die von RREEF
nach den Anlagebedingungen des
Sondervermögens unmittelbar für dieses
erworben werden dürfen. Die Gesellschaft
darf die vorbezeichneten Anlagegenstände
nur erwerben, wenn der dem Umfang der
Beteiligung entsprechende Wert der
Immobilie oder der Beteiligung an der
anderen Immobilien-Gesellschaft 15
Prozent des Wertes des Sondervermögens
nicht übersteigt.

5. Jede neu zu erwerbende Immobilie muss
vor ihrem Erwerb von einem unabhängigen
Bewerter im Sinne des § 216 Abs.1 Satz 1
Nr. 1 KAGB, der nicht zugleich die
regelmäßige Bewertung gemäß den §§ 249
und 251 Abs. 1 KAGB durchführt (die
"Laufende Bewertung"), nach Maßgabe des
§ 231 Abs. 2 KAGB bewertet werden. Eine
solche Immobilie darf nur erworben werden,
wenn die aus der Gesellschaft zu
erbringende Gegenleistung den so
ermittelten Wert nicht oder nur
unwesentlich übersteigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie
5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
a)
19.03.2019
Zentgraf
b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.