Handelsregister · VR 10240

Chronologischer Auszug

Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerk Kulmbach e. V. · Amtsgericht Bayreuth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen
Hilfswerk Kulmbach e. V.

b)
Kulmbach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Stv. Vorsitzender:
Stark, Manfred, Mainleus, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Hechelmann, Hansgeorg, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.02.1986 zuletzt geändert am 20.01.1991
a)
12.01.2006
Barnert

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.04.1986.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 ff SB;
2b)
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Escher, Siegfried, Mainleus, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender:
Stark, Manfred, Mainleus, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2009
Osterndorff
3b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Hechelmann, Hansgeorg, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
mit Amtswechsel wiedergewählt:
Vorsitzender:
Escher, Siegfried, Mainleus, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertr. Vorsitzender:
Schneider, Florian, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
a)
29.04.2014
Weber
4a)
Geändert, nun:
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
vertreten einzeln. Der Ortsjugendleiter und sein
Stellvertreter als Besondere Vertreter gemäß § 30 BGB
vertreten die Jugendabteilung des Vereins gemeinsam
nur mit dem Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde auch geändert: Artikel 9 (Vorstand). Der Ortsjugendleiter und sein Stellvertreter
sind als Besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt. Der Ortsjugendleiter und sein
Stellvertreter vertreten die Jugendabteilung des Vereins gemeinsam nur mit dem
Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
26.05.2015
Weber

b)
Protokoll Bl. 24 ff SB; Neue
Satzung Bl. I SB.
5b)
Gewählt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Ortsjugendleiter
als Vertreter der Jugendabteilung:
Theuer, Lukas, Rugendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: stv.
Ortsjugendleiterin als Vertreterin der Jugendabteilung:
Groß-Funke, Sabine, Thurnau, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2015
Weber
6b)
Ausgeschieden:
stellvertr. Vorsitzender:
Schneider, Florian, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Ehrhardt, Mario, Mainleus, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Ortsjugendleiter
als Vertreter der Jugendabteilung:
Theuer, Lukas, Rugendorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: stv.
Ortsjugendleiterin als Vertreterin der Jugendabteilung:
Groß-Funke, Sabine, Thurnau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Ortsjugendleiter
als Vertreter der Jugendabteilung::
Fiedler, Simon, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: stellvertretender
Ortsjugendleiter als Vertreter der Jugendabteilung::
Baumann, Christian, Kulmbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 hat die Änderung des Artikel 8
(Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
18.01.2024
Weber

b)
Protokoll Bl. 33 ff SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. II SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.