Handelsregister · VR 30319
Chronologischer Auszug
Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein) · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein) Abgekürzt; "THW Förderverein Mühldorf e.V " b) Mühldorf am Inn | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Vermögenswirksame Angelegenheiten die im Einzelfall über 15.000,00 DM liegen oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorstand: Siebzehnriebl, Rainer, Beamter, Mühldorf a. Inn Vorstand: Wageneder, Andreas, Mühldorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 03.01.1986 | a) 21.01.2006 Zessin b) Tag der ersten Eintragung: 24.09.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Siebzehnriebl, Rainer, Beamter, Mühldorf a. Inn Gewählt: Vorsitzender: Bark, Robert, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2007 hat die Änderung der Art. 9 (Mitgliederversammlung) und 11 (Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 23.12.2009 Ratay b) SBBl. 5, HBBl. 33 | |
| 3 | a) Name von Amts wegen berichtigt: Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein) | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vermögenswirksame Angelegenheiten die im Einzelfall den Betrag von 15.000,00 EUR übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Rechtsgeschäfte vonr 2.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR müssen vom 1. und vom 2. Vorstand beschlossen werden. b) Vorstandsfunktion von Amts wegen ergänzt: Stellvertretender Vorsitzender: Wageneder, Andreas, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Ortsjugendleiterin: Pelz, Nadja, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX befugt zur Vertretung der Jugendabteilung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.08.2013 mit Nachtrag vom 29.07.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung. | a) 12.11.2015 Lohner b) SBBl. 6, HBBl. 41 |
| 4 | b) Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Wageneder, Andreas, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Gölkel, Andreas Sebastian, Engelsberg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Bark, Robert, Polling, *XX.XX.XXXX | a) 21.04.2022 Gesell b) SBBl. 7, HBBl. 44 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.