Handelsregister · VR 30319

Chronologischer Auszug

Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein) · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen
Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein)
Abgekürzt; "THW Förderverein Mühldorf e.V "

b)
Mühldorf am Inn
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln.Vermögenswirksame Angelegenheiten die im
Einzelfall über 15.000,00 DM liegen oder nennenswerte
Folgekosten nach sich ziehen, bedürfen der Zustimmung
der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Siebzehnriebl, Rainer, Beamter, Mühldorf a. Inn
Vorstand:
Wageneder, Andreas, Mühldorf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.01.1986
a)
21.01.2006
Zessin

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.09.1986.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Siebzehnriebl, Rainer, Beamter, Mühldorf a. Inn

Gewählt:
Vorsitzender:
Bark, Robert, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2007 hat die Änderung der Art. 9
(Mitgliederversammlung) und 11 (Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung) der
Satzung beschlossen.
a)
23.12.2009
Ratay

b)
SBBl. 5, HBBl. 33
3a)
Name von Amts wegen berichtigt:
Ortsvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen
Hilfswerks OV Mühldorf am Inn (eingetragener Verein)
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Vermögenswirksame Angelegenheiten die im Einzelfall
den Betrag von 15.000,00 EUR übersteigen oder
nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, bedürfen
der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Rechtsgeschäfte vonr 2.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR
müssen vom 1. und vom 2. Vorstand beschlossen
werden.

b)
Vorstandsfunktion von Amts wegen ergänzt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Wageneder, Andreas, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Ortsjugendleiterin:
Pelz, Nadja, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX
befugt zur Vertretung der Jugendabteilung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.08.2013 mit Nachtrag vom 29.07.2015 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung.
a)
12.11.2015
Lohner

b)
SBBl. 6, HBBl. 41
4b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Wageneder, Andreas, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Gölkel, Andreas Sebastian, Engelsberg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Stellvertretender Vorsitzender:
Bark, Robert, Polling, *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2022
Gesell

b)
SBBl. 7, HBBl. 44

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.