Handelsregister · VR 10114

Registerinformationen

Ortsgruppe Waldkirchen im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. · Amtsgericht Passau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ortsgruppe Waldkirchen im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Waldkirchen, Ortsteil Ratzing

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10114
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
11.04.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Josef Seibold

Neureichenau

Vorstand

Gerhard Bogner

Hauzenberg

Vorstand

Thomas Branghofer

Jandelsbrunn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.07.1976 zuletzt geändert am 03.01.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlungen vom 07.01.2012 sowie vom 16.01.2015 haben die Änderung der Satzung in §§ 4 (Gemeinnützigkeit), 8 (Finanzierung und Beitragszahlung), 10 (Pflichten der Mitglieder), 13 (Zuständigkeiten der Jahreshauptversammlung), 17 (Vorstand) und 24 (Auflösung der Ortsgruppe) sowie die Einfügung von 24 a (Auflösung der gemeinnützigen Ortsgruppe) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.06.1977. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Eintragung laufende Nr. 1 von Amts wegen berichtigt.
  • Beschluss Bl. 113 SB; Neue Satzung Bl. 114 SB.
  • Beschluss Bl. 121 SB; Neue Satzung Bl. 122 SB.
  • Beschlüsse Bl. 127,128 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 129 SB.
  • Beschluss Bl. 135 SB; Neue Satzung Bl. 136 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.