Handelsregister · VR 80362 früher Amtsgericht Monschau
Chronologischer Auszug
Ortsgruppe Rurberg-Woffelsbach des Eifelvereins · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Eifelverein Ortsgruppe Rurberg-Woffelsbach b) Simmerath | a) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. b) Vorsitzender: Jansen, Heinen, Simmerath, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Lauscher, Rolf, Simmerath, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.01.1999 | a) 03.09.2009 Langen b) Tag der ersten Eintragung: 16.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 362 Amtsgericht Monschau getreten. Freigegeben am 03.09.2009. |
| 2 | b) Berichtigung Vorname von Amts wegen eingetragen: Vorsitzender: Jansen, Heiner, Simmerath, *XX.XX.XXXX | a) 24.08.2022 Peutat | ||
| 3 | a) Ortsgruppe Rurberg-Woffelsbach des Eifelvereins | b) Nach Neuwahl: stellvertretender Vorsitzender: Venhaus, Günter, Simmerath, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Lauscher, Rolf, Simmerath, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2022 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 21.04.2023 Specht b) Beschluss Blatt 46-47, 63 - 64 der Akten Satzung Blatt 65 - 68 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.