Handelsregister · VR 1326

Chronologischer Auszug

Ortsgewerbeverein Darmstadt-Eberstadt e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ortsgewerbeverein Darmstadt-Eberstadt

b)
Darmstadt-Eberstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Eckel, Wolfgang, Kaufmann, Darmstadt
1. Vorsitzender:
Tengler, Wolfgang, Kaufmann, Darmstadt
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.04.1973 zuletzt geändert am 11.03.1985
a)
26.04.2006
Weiß

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.08.1973
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 56 ff.
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kniess, Michael, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dächert, Reiner, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2007
Mittmann

b)
Anmeldung Bl. 110 ff; Fall 2
3b)
Lfd. Nr. 2 von Amts wegen ergänzt:
Ausgeschieden als
1. Vorsitzender:
Tengler, Wolfgang, Kaufmann, Darmstadt
Ausgeschieden als
stellvertretender Vorsitzender:
Eckel, Wolfgang, Kaufmann, Darmstadt
a)
06.09.2007
Mittmann

b)
Fall 3
4a)
Ortsgewerbeverein Darmstadt-Eberstadt e.V.
b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dächert, Reiner, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Scheffler, Katja, Bickenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
30.08.2018
Andres

b)
Anmeldung Blatt 158
Satzung Blatt 183-188
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.