Handelsregister · VR 120304

Registerinformationen

Ortsbürgerverein Nordloh e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ortsbürgerverein Nordloh e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nordloh

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120304
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
27.11.2017
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Bernhard Lücking

Apen

Vorstand

Manfred Schedemann

Apen

Vorstand

Hannelore Wolfsperger

Apen

Vorstand

Matina Berends

Apen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 04.03.1988 zuletzt geändert am 06.04.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der Vorstand) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 12 (Beirat) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Blatt 12-18, Änderungsbeschluß Blatt 67 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 08.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 563 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 24.11.2005.
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, maximal zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
  • Beschluss Blatt 166-173; Satzung Blatt 187-190 der Akten
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 24.11.2005 Spalte 2 a) fehlender Rechtsformzusatz
  • Beschluss Blatt 252-259 der Akten
  • Satzung Blatt 246-249 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.