Handelsregister · VR 471047
Chronologischer Auszug
Ortenauer Weinbruderschaft e. V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ortenauer Weinbruderschaft e. V. b) Ortenberg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ordensmeister, dem Ordenskanzler, dem Säckelmeister und dem Secretarius. Der Ordensmeister und der Ordenskanzler sind alleine vertretungsberechtigt. Der Säckelmeister und der Secretarius sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind nach nährerer Maßgabe der eingereichten Satzung berechtigt, solche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, zu denen sie durch Beschluss des Ordenskapitels ermächtigt worden sind. Die Einzelheiten werden durch eine schriftliche Ordensanweisung geregelt. In dringenden Fällen, in denen eine Beschlussfassung nicht herbeigeführt werden kann, sind die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zu erledigen. b) Ordensmeister: Roschach, Michael, Gengenbach, *XX.XX.XXXX Ordenskanzler: Vollmer, Markus, Ortenberg, *XX.XX.XXXX Säckelmeister: Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX Secretarius: Kimmig, Lothar Josef, Bad Peterstal, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 16.06.2009. | a) 13.02.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.01.2010 Satzung: AS. 41 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ordensmeister, dem Ordenskanzler, dem Säckelmeister und dem Secretarius. Der Ordensmeister und der Ordenskanzler sind alleine vertretungsberechtigt. Der Säckelmeister und der Secretarius sind gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Bestellt als Ordensmeister: Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Ordenskanzler: Mungenast, Klaus-Peter, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Secretarius: Dereli, Deger, Appenweier, *XX.XX.XXXX Bestellt als Säckelmeister: Herbertz, Hans-Jürgen, Appenweier, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Ordensmeister: Roschach, Michael, Gengenbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Ordenskanzler: Vollmer, Markus, Ortenberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Secretarius: Kimmig, Lothar Josef, Bad Peterstal-Griesbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Säckelmeister: Dr. Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 30.04.2024 Fischer b) Satzung: AS 131 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.