Handelsregister · VR 471047

Chronologischer Auszug

Ortenauer Weinbruderschaft e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ortenauer Weinbruderschaft e. V.

b)
Ortenberg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ordensmeister, dem Ordenskanzler, dem Säckelmeister
und dem Secretarius.

Der Ordensmeister und der Ordenskanzler sind alleine
vertretungsberechtigt. Der Säckelmeister und der
Secretarius sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind
nach nährerer Maßgabe der eingereichten Satzung
berechtigt, solche Handlungen vorzunehmen und
Erklärungen abzugeben, zu denen sie durch Beschluss
des Ordenskapitels ermächtigt worden sind. Die
Einzelheiten werden durch eine schriftliche
Ordensanweisung geregelt. In dringenden Fällen, in
denen eine Beschlussfassung nicht herbeigeführt
werden kann, sind die vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder berechtigt, nach pflichtgemäßem
Ermessen die notwendigen Maßnahmen zu erledigen.

b)
Ordensmeister:
Roschach, Michael, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
Ordenskanzler:
Vollmer, Markus, Ortenberg, *XX.XX.XXXX
Säckelmeister:
Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
Secretarius:
Kimmig, Lothar Josef, Bad Peterstal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 16.06.2009.
a)
13.02.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
27.01.2010
Satzung:
AS. 41 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ordensmeister, dem Ordenskanzler, dem Säckelmeister
und dem Secretarius.

Der Ordensmeister und der Ordenskanzler sind alleine
vertretungsberechtigt. Der Säckelmeister und der
Secretarius sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
b)
Bestellt als
Ordensmeister:
Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Ordenskanzler:
Mungenast, Klaus-Peter, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Secretarius:
Dereli, Deger, Appenweier, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Säckelmeister:
Herbertz, Hans-Jürgen, Appenweier, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Ordensmeister:
Roschach, Michael, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Ordenskanzler:
Vollmer, Markus, Ortenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Secretarius:
Kimmig, Lothar Josef, Bad Peterstal-Griesbach,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Säckelmeister:
Dr. Laubenstein, Thomas, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
30.04.2024
Fischer

b)
Satzung:
AS 131 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.