Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über eintausend Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna Enborg
München
Vorstand
Núria Badia Comas
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28.09.2013.
Durch Vorstandsbeschluß vom 13.10./03.11.2013 wurde die Änderung der §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und 4 (Ende der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 4 SB; Protokoll Bl. 3 SB;
Protokoll Bl. 6 SB
Protokoll Bl. 12, 13 SB
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