Handelsregister · VR 101229

Chronologischer Auszug

ORGELCLUB KARLSRUHE e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ORGELCLUB KARLSRUHE e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte und Urkunden, die den Verein zu
Leistungen von mehr als 5.000,-- DM (fünftausend
Deutsche Mark) im Einzelfall verpflichten, ein
zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung
erforderlich sein.

b)
1. Vorsitzender:
Fey, Heinzpeter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Kerschbaum, Sabine, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.10.1978 mit Änderung vom 11.09.1981, 23.01.1987, 25.01.1991,
09.07.1993 und 11.08.2000.
a)
13.05.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
12.12.1978
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Fey, Heinzpeter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Müller, Susanne, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kerschbaum, Sabine, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
23.10.2014
Hartmann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte und Urkunden, die den Verein zu
Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR im Einzelfall
verpflichten, ein zustimmender Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich sein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
23.06.2015
Hartmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 22-29
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Bestellt als
Liquidator:
Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Müller, Susanne Helga, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Müller, Susanne Helga, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
10.02.2023
Rühl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.