Handelsregister · VR 101229
Chronologischer Auszug
ORGELCLUB KARLSRUHE e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ORGELCLUB KARLSRUHE e.V. b) Karlsruhe | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte und Urkunden, die den Verein zu Leistungen von mehr als 5.000,-- DM (fünftausend Deutsche Mark) im Einzelfall verpflichten, ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich sein. b) 1. Vorsitzender: Fey, Heinzpeter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Kerschbaum, Sabine, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.10.1978 mit Änderung vom 11.09.1981, 23.01.1987, 25.01.1991, 09.07.1993 und 11.08.2000. | a) 13.05.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 12.12.1978 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Fey, Heinzpeter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Müller, Susanne, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Kerschbaum, Sabine, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2014 Hartmann | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte und Urkunden, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR im Einzelfall verpflichten, ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich sein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 23.06.2015 Hartmann b) Satzung: Sonderband Blatt 22-29 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Müller, Susanne Helga, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Armbruster, Karl, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Müller, Susanne Helga, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 10.02.2023 Rühl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.