Handelsregister · VR 41380
Chronologischer Auszug
Ordo Virginum Deutschland e. V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ordo Virginum Deutschland e. V. b) Mainz | a) Der Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Kassenführerin und der Schriftführerin. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Vorstand: Öfele, Maria Luisa, Regensburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Alter, Rosemarie, Heppenheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Belz, Judith, Rottenburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Bremshey, Claudia, Paderborn, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzende: Breuer, Irmingard, Mainz, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Uhle, Martina, Königswinter, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Kellner, Irmgart Elisabeth Charlotte, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX Kassenführerin: Dr. Groß, Stephanie, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.12.2009, neu gefasst am 21.06.2014. Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 hat die Änderung des § 2 ( Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Verlegung des Sitzes des Vereins von Regensburg (bisher Amtsgericht Regensburg VR 200545) nach Mainz beschlossen. Der bisherige § 4 ist weggefallen. Dadurch sind die nachfolgenden Bestimmungen neu gefasst und es verschieben sich die Nummerierungen der nachfolgenden Paragrafen um jeweils eine Ziffer nach vorne. Der bisherige § 17, nun § 16 (Vorgehensweise in der Mitgliederversammlung), ist geändert. | a) 25.06.2015 Lotz b) Satzung Bl. 32 - 43 |
| 2 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen die vier Ämter ausführen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenführerin und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und § 12 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes) beschlossen. | a) 21.06.2022 Dannegger b) Fall 3 Blatt 69 - 107 der Akten Satzung Blatt 98 - 107 der Akten | |
| 3 | b) Nicht mehr Schriftführerin: Kellner, Irmgart Elisabeth Charlotte, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX Schrifführerin: Dr. Groß, Stephanie, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2023 Dannegger b) Fall 4 Blatt 111 - 134 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.