Handelsregister · VR 50286 früher Amtsgericht Eschweiler

Chronologischer Auszug

Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ordensgemeinschaft der Christenserinnen

b)
Stolberg
a)
Der Vorstand besteht aus der jeweiligen Generaloberin
als der ersten Vorsitzenden und der jeweiligen
Generalassistentin als der stellvertretenden
Vorsitzenden. Die erste Vorsitzende und die
stellvertretende Vorsitzende sind jede alleinvertretungsund zeichnungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzende:
Schwester M. Wendeline, Stolberg
stellvertretende Vorsitzende:
Schwester Maria Barbara, Klosterschwester, Stolberg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.10.1949 zuletzt geändert am 01.02.1994
a)
25.05.2009
Pfennings

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.12.1974
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 286
Amtsgericht Eschweiler getreten.
Freigegeben am 25.05.2009.
2a)
Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes.
Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V.
a)
Von Amts wegen ergänzend eingetragen:

Der Vorstand gem.§ 26 BGB besteht aus der ersten
Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.Sie
sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des
Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und
Aufgabe von Rechten an Grundstücken, desgleichen die
Eingehung von Verpflichtungen zur Verfügung über ein
Grundstück oder das Recht an einem Grundstück,
Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, Übernahme
von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und
abstrakten Schuldanerkenntnissen bedürfen der
Genehmigung des Bischofs von Aachen.

b)
Von Amts wegen ergänzt:

1. Vorsitzende:
Dietrich, Elfriede- genannt Schwester M. Wendeline-,
Stolberg, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Dauzenberg, Hermine Gertrud- genannt Schwester
Maria Barbara-, Stolberg
a)
21.08.2009
Chauvistré-Doum
3b)
Nach Neuwahl:

stellvertretende Vorsitzende:
Merz, Margarete - genannt Schwester Maria Secunda -,
Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Dauzenberg, Hermine Gertrud- genannt Schwester
Maria Barbara-, Stolberg
a)
12.07.2016
Chauvistré-Doum
4a)
Der Vorstand gem.§ 26 BGB besteht aus bis zu drei
Mitgliedern, und zwar den geborenen Mitgliedern
a) dem jeweiligen Generaladministrator der
Ordensgemeinschaft,
b) dem jeweiligen Ökonom der Ordensgemeinschaft
und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt
dieses den Verein allein.
Die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des
Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und
Aufgabe von Rechten an Grundstücken, desgleichen die
Eingehung von Verpflichtungen zur Verfügung über ein
Grundstück oder das Recht an einem Grundstück,
Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, Übernahme
von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und
abstrakten Schuldanerkenntnissen bedürfen der
Genehmigung des Bischofs von Aachen.

b)
Nach Änderung des Vertretungsvorstands aufgrund
Satzungsänderung:

Generaladministrator:
Jankowski, Peter, Stolberg, *XX.XX.XXXX
Ordensökonom:
Bienert, Stefan, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Renerken, Dirk, Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Dietrich, Elfriede- genannt Schwester M. Wendeline-,
Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Merz, Margarete - genannt Schwester Maria Secunda -,
Stolberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2020 hat die Neufassung der Satzung und dabei
eine Änderung in § 10 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen. Ferner hat die außerordentliche Mitgliederversammlung
vom 29.09.2020 eine Änderung in § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
26.10.2020
Chauvistré-Doum

b)
Beschluss Blatt 4-5 und 15/15R
der Akten Band II
Satzung Blatt 19-22 der Akten
Band II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.