Handelsregister · VR 50286 früher Amtsgericht Eschweiler
Chronologischer Auszug
Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V. · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ordensgemeinschaft der Christenserinnen b) Stolberg | a) Der Vorstand besteht aus der jeweiligen Generaloberin als der ersten Vorsitzenden und der jeweiligen Generalassistentin als der stellvertretenden Vorsitzenden. Die erste Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende sind jede alleinvertretungsund zeichnungsberechtigt. b) 1. Vorsitzende: Schwester M. Wendeline, Stolberg stellvertretende Vorsitzende: Schwester Maria Barbara, Klosterschwester, Stolberg | a) eingetragener Verein Satzung vom 29.10.1949 zuletzt geändert am 01.02.1994 | a) 25.05.2009 Pfennings b) Tag der ersten Eintragung: 27.12.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 286 Amtsgericht Eschweiler getreten. Freigegeben am 25.05.2009. |
| 2 | a) Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes. Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V. | a) Von Amts wegen ergänzend eingetragen: Der Vorstand gem.§ 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, desgleichen die Eingehung von Verpflichtungen zur Verfügung über ein Grundstück oder das Recht an einem Grundstück, Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen bedürfen der Genehmigung des Bischofs von Aachen. b) Von Amts wegen ergänzt: 1. Vorsitzende: Dietrich, Elfriede- genannt Schwester M. Wendeline-, Stolberg, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Dauzenberg, Hermine Gertrud- genannt Schwester Maria Barbara-, Stolberg | a) 21.08.2009 Chauvistré-Doum | |
| 3 | b) Nach Neuwahl: stellvertretende Vorsitzende: Merz, Margarete - genannt Schwester Maria Secunda -, Stolberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Dauzenberg, Hermine Gertrud- genannt Schwester Maria Barbara-, Stolberg | a) 12.07.2016 Chauvistré-Doum | ||
| 4 | a) Der Vorstand gem.§ 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern, und zwar den geborenen Mitgliedern a) dem jeweiligen Generaladministrator der Ordensgemeinschaft, b) dem jeweiligen Ökonom der Ordensgemeinschaft und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses den Verein allein. Die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, desgleichen die Eingehung von Verpflichtungen zur Verfügung über ein Grundstück oder das Recht an einem Grundstück, Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen bedürfen der Genehmigung des Bischofs von Aachen. b) Nach Änderung des Vertretungsvorstands aufgrund Satzungsänderung: Generaladministrator: Jankowski, Peter, Stolberg, *XX.XX.XXXX Ordensökonom: Bienert, Stefan, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Renerken, Dirk, Stolberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Dietrich, Elfriede- genannt Schwester M. Wendeline-, Stolberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Merz, Margarete - genannt Schwester Maria Secunda -, Stolberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2020 hat die Neufassung der Satzung und dabei eine Änderung in § 10 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ferner hat die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 29.09.2020 eine Änderung in § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 26.10.2020 Chauvistré-Doum b) Beschluss Blatt 4-5 und 15/15R der Akten Band II Satzung Blatt 19-22 der Akten Band II |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.