Handelsregister · HRB 19718
Chronologischer Auszug
Orden der Georgs-Ritter Gemeinnützige Aktiengesellschaft · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Orden der Georgs-Ritter Gemeinnützige Aktiengesellschaft b) Duisburg c) 1. Der Orden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigskeitsvorschriften der Abgabenordnung. 2. Der Ordenszweck wird insbesondere durch Übernahme folgender Aufgaben erfüllt: a) Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Tier-, Landschafts- und Deckmalschutz sowie des Heimatgedankens; b) Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; c) selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des § 53 Abgabenordnung begünstigter Personen. 3. Der Orden initiiert und / oder fördert in seinem Umfeld Projekte, die dazu beitragen, Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige zu mobilisieren, der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch von Wissen und Erfahrung zwischen den Generationen zu dienen. 4. Der Orden ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der gemeinnützigen AG von Dritten entgegenzunehmen, und zwar insbesondere als Spenden, Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). 5. Die Gesellschaft wird die vorgenannten Zwecke insbesondere in der Weise erfüllen, dass sie andere gemeinnützige Einrichtungen finanziell und materiell unterstützt. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirkung nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Ordens wie eignes Wirken zuzurechnen ist. 6. Der Orden darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Satzungszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere unselbständige Stiftungen (Zustiftungen) führen und verwalten. | 50.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Bedürfnisse der Gesellschaft festgelegt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann, auch wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern das Recht zur Alleinvertretung einräumen. b) Vorstand: Grillo, Gabriela, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 30.07.2007 mit Änderung vom 02.10.2007 | a) 02.11.2007 Dr. Rausch | |
| 2 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Grillopark 5, 47169 Duisburg | a) 13.11.2012 Gröll | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 10.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 18.04.2013 Dr. Rausch | ||||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 25.05.2018 Dr. Rausch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.