Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren, von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglied. Beide vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.500.- EUR, Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Rechtsgeschäfte, die den Verein für die Dauer von mehr als zwei Jahren binden, sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierüber ein Vorstandsbeschluss vorliegt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christof Harr
Vorstand
Thomas Glaesser
Neuweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.07.1996 mit Nachtrag vom 13.01.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am 20.12.2005.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1998
Satzung: Sonderband Blatt 31 - 38, 74, 97
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