Vertrieb von Elementen der Antriebstechnik. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand mittelbar oder unmittelbar beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder anpachten, diese vertreten und ihre Geschäfte führen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ulrich Bosse
Wolfenbüttel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Katharina Hochstein
Braunschweig
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einem oder mehreren von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 - 18 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 18.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2005.
Fall 2
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.05.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,18 um EUR 870,82 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) zu ändern. Ferner wurden § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 14 (Schlussbestimmungen) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.