Handelsregister · VR 33849
Chronologischer Auszug
ora Kinderhilfe International e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ora Kinderhilfe International e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden(Präsident) und dem zweiten Vorsitzenden (Vizepräsident). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht ist insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 50.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten nur von den beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam getätigt werden dürfen. b) erster Vorsitzender: 1. Floreck, Matthias, *XX.XX.XXXX, Kassel zweiter Vorsitzender: 2. Hackstein, Jochen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 08.11.2008 zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.11.2013 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.11.2014 ist der Sitz des Vereins von Kassel (AG Kassel, VR 5103) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 6 (Mitgliederversammlung) | a) 03.02.2015 Dambietz b) Tag der ersten Eintragung: 04.09.1981 Satzung Bl. 3-8 Band 3 (SB) Beschluss Bl. 23 (Band 3 SB), S 9,10 (Band 4 SB), 10 (Band 5) (12-22) |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 9 (Aulösung des Vereins) beschlossen. | a) 16.12.2015 Hanney b) Beschluss Bl.53,53 (Bl.38-48) Bd.5 | ||
| 3 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus zwei Personen.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht ist insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 50.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten nur von den beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam getätigt werden dürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 9 (Auflsöung des Vereins) beschlossen. | a) 14.08.2017 Dambietz b) Beschluss Bl. 70-74 (75-80) | |
| 4 | b) Änderung zu Nr. 1: Vorstandsmitglied: Floreck, Matthias, *XX.XX.XXXX, Kassel Änderung zu Nr. 2: Vorstandsmitglied: Hackstein, Jochen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 28.05.2018 Dambietz | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mind. zwei und max. fünf Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht ist insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 50.000,00 EUR, sei es für den Einzelfall oder über die Laufzeit von bis zu zwei Jahren verpflichten, nur von min. zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam getätigt werden dürfen. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Hackstein, Jochen Vorstandsmitglied: 3. Maier, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 4. Schönberg, Klaus, *XX.XX.XXXX, Waldeck | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2019 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 04.10.2019 Berg b) Satzung Bl.100-104 Bd. 5 Beschluss Bl.98 Bd. 5 | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Floreck, Matthias | a) 28.10.2019 Berg | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Maier, Thomas Vorstandsmitglied: 5. Schöngraf, Carmen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 14.11.2022 Berg | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Schönberg, Klaus Vorstandsmitglied: 6. Dr. Weingärtner, Ralf-René, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.01.2023 Mitschke | ||
| 9 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht ist insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen von mehr als 100.000 EUR, sei es für den Einzelfall oder über die Laufzeit von bis zu zwei Jahren verpflichten (ausgenommen sind Arbeitsverträge), nur von zwei Vorstandmitgliedern gemeinsam getätigt werden dürfen. Für einen Grundstückskauf, die Errichtung von Körperschaften und eine Darlehensaufnahme ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Steuerbegünstigung), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Organe), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand), § 8 (Aufsichtsrat) und § 9 (Auflösung, Beendigung des Vereins) beschlossen. | a) 12.03.2024 Junge b) Beschluss Bl. 29-32/37-43 (19-24) Bd. 6 | |
| 10 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Dr. Weingärtner, Ralf-René | a) 19.07.2024 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.