Die Beratung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern, Banken, Krankenkassen, Verbänden und Kammern, die Durchführung von Schulungen und Veranstaltungen sowie jegliche Unterstützung ärztlicher Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Henning Goebel
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Martin Zeitz
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2012 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 8 (Übertragung von Geschäftsanteilen), in § 9 (Einziehung, Amortisation) sowie in § 12 (Kündigung oder Tod eines Gesellschafters) beschlossen; ferner wurde ein neuer § 13a (Wettbewerbsverbot) in den Gesellschaftsvertrag eingefügt.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2013 hat die redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie Änderungen in § 5 (Gesellschafterversammlungen) und in § 9 (Einziehung/Amortisation) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.