Handelsregister · HRB 7150
Chronologischer Auszug
Optima Immobilien Service GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Optima Immobilien Service GmbH b) Oberursel (Taunus) c) Die Hausverwaltung und die Immobilienvermittlung. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Hofmann, Kurt, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1993 zuletzt geändert am 10.01.2001 | a) 13.08.2003 Siebrecht b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Band II Blatt 6 ff Sonderband | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Oberhöchstädter Straße 14 B, 61440 Oberursel (Taunus) | a) 30.01.2013 Buhlmann | ||||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Adenauerallee 32, 61440 Oberursel (Taunus) | a) 11.02.2016 Weil b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (Az. 61 IN 16/17) vom 01.02.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.02.2017 Höser b) Fall 5 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (Az. 61 IN 16/17) vom 01.04.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig (§ 384 FamFG). | a) 07.04.2017 Kloos b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.