Handelsregister · HRB 7150

Chronologischer Auszug

Optima Immobilien Service GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Optima Immobilien Service GmbH

b)
Oberursel (Taunus)

c)
Die Hausverwaltung und die
Immobilienvermittlung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hofmann, Kurt, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1993 zuletzt geändert am
10.01.2001
a)
13.08.2003
Siebrecht

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Band II Blatt 6 ff
Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Oberhöchstädter Straße 14 B, 61440
Oberursel (Taunus)
a)
30.01.2013
Buhlmann
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Adenauerallee 32, 61440 Oberursel
(Taunus)
a)
11.02.2016
Weil

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 16/17) vom 01.02.2017 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.02.2017
Höser

b)
Fall 5
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 16/17) vom 01.04.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft
sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig
(§ 384 FamFG).
a)
07.04.2017
Kloos

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.