Herstellung und Verkauf von Brillen und Contactlinsen sowie Verkauf von optischen Instrumenten und Bedarf. Die Gesellschaft darf andere Untenehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Reiner Köster
Wagenfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertritt jeder mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 28.05.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1655 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.1989 zuletzt geändert am 24.11.1997
Die Gesellschafterversammlungen haben am 23.12.2014 und 19.01.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 30.677,51 um EUR 322,49 auf EUR 31.000,00 zu erhöhen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 12 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
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