Handel einschließlich Im- und Export sowie Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten aller Art sowie von Maschinen für die Steine- und Erdindustrie und Übernahme von Vertretungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
René Charlet
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Oppermann Verwaltungs GmbH mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRB 5481 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
014
Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 20.10.2022 mit der Crush Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 97447), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat.. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 16.012023 mit der Crush Holding GmbH mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRB 17189 PI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.01.2023 und vom 26.01.2023 zugestimmt hat..
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.