Handelsregister · HRB 207630

Chronologischer Auszug

Open Society Foundation gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Open Society Foundation gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
c/o Wework, Eichhornstraße 3,
10785 Berlin

c)
Gesellschaftszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Ihr Zweck ist die Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§
52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, "A0"), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52
Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und
Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auch auf dem
Gebiet der politischen Bildung,
einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 AO); internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§
52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52
Abs. 2 Nr. 15 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 1a Ao), die
allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO (§ 52 Abs.
2 Nr. 24 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
der in diesem § 2 Nr. 2.2 genannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr 25
AO), die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen oder
mildtätigen Zwecke durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften
oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts
oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von
§ 53 AO. Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wird ihre gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszwecke im ln- und
Ausland teilweise unmittelbar
durch eigene Aktivitäten (nachfolgend "Durchführung"), auch unter Einschaltung von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO,
insbesondere aber mittelbar durch
die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr.
1 AO (nachfolgend "Unterstützung") verwirklichen, zum Beispiel durch: die Durchführung von
Bildungsveranstaltungen und Unterstützung von Programmen zur
Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung von
Programmen im Zusammenhang
mit Menschenrechts- und Minderheitsproblemen, insbesondere
zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, die Entwicklung und Unterstützung von Rechtsprogrammen (hauptsächlich im Bereich
der Rechtsstaatlichkeit, des Verfassungsrechts und der internationalen Menschenrechtsstandards)
sowie die strategische Prozessführung zur Durchsetzung und
Stärkung des Zugangs zum Recht
für jedermann als Wesenselement
eines demokratischen Staatswesens, die Durchführung und Unterstützung von Programmen zur
Unterstützung des sozioökonomischen Wohlergehens und der
Stärkung von Unterprivilegierten (z.B. Flüchtlinge, Kleinbauern, informell beschäftigte Frauen) insbesondere zur Förderung
der Entwicklungszusammenarbeit und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Unterstützung
von Programmen zur Unterstützung wirtschaftlich Schwacher
und des Wandels der Wirtschaftsordnung und des geschäftlichen
Verkehrs, so dass integrative und
offene Gesellschaften weltweit
gefördert werden, die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst und Kultur, die Durchführung und Unterstützung von
Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zum Beispiel
durch Aufklärungskampagnen
über den Zugang zu Arzneimittelversorgung und anderen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge,
die Unterstützung von lnitiativen
zur sozialen Reform, die auf eine
offene Gesellschaft ausgerichtet
sind sowie die Zusammenarbeit
mit anderen steuerbegünstigten
Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder
ausländischen steuerbegünstigte
Zwecke verwirklichende Körperschaften, hauptsächlich aber nicht
ausschließlich aus dem Bereich
der Open Society Foundations,
durch verschiedene Mittel, wie
zum Beispiel durch Durchführung
von gemeinsamen Programmen,
Gewährung von Stipendien und
organisatorische Maßnahmen, die
Verwaltung und Bearbeitung von
Dokumentationen und offenen
Datenbanken zu diesen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar auch durch die fachliche,
technische und finanzielle Unterstützung von natürlichen Personen
oder zivilgesellschaftlichen Gruppen weltweit (durch die Vergabe
von Stipendien und Preisen), deren Ziele und Aktivitäten auf die
Erreichung der gemeinnützigen
Gesellschaftszwecke ausgerichtet
sind. Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien und Preise
werden in geeigneter Form veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft
ihre Satzungszwecke gem. § 58
Nr. 1 AO mittelbar als Fördergesellschaft zugunsten anderer Körperschaften verwirklicht, wird sie
ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder
ausländische Körperschaften, an
Körperschaften des öffentlichen
Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privatrechts
nur dann weiterleiten, wenn diese
Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kovács, Zsuzsanna, *XX.XX.XXXX, Budapest/Ungarn

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Sandor, Miklos, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
14.03.2019
a)
17.06.2019
Önel
2b)
Geschäftsanschrift:
Jägerstraße 54/55, 10117 Berlin
a)
03.06.2020
Löben

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.