Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden, ersatzweise durch den zweiten Vorsitzenden vertreten. Vorgänge, deren Folgen den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) belasten können, sind dem Kassierer vor ihrer Genehmigung schriftlich mitzuteilen und vom Vorsitzenden, oder im Verhinderungsfall von einem seiner Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied, das nicht der Kassierer sein darf, zu genehmigen. Ist der Kassierer der begründeten Meinung, dass eine Maßnahme nicht zu finanzieren ist, steht ihm ein Vetorecht zu. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung. Für Mitglieder des Vorstands gilt das Verbot des Selbstkontrahierens.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hilmar Born
Herne
Vorstand
Wolfgang Bruch
Herne
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.12.2005
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.01.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herne VR 540) getreten. Freigegeben am 11.08.2009.
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