Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder, unter ihnen der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt, mit Ausnahme von § 10 Abs. 5a der Satzung. Entscheidungen von Ausgaben über 50,00 EUR können nur auf Vereinsabenden getroffen werden, an denen mindestens 3/4 der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzung Blatt 1 der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 16 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.05.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 878 Amtsgericht Cloppenburg getreten. Freigegeben am 08.02.2006.
Satzung
Satzung vom 18.03.2005
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.