Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der 1. Kassenwart und der 2. Kassenwart. Der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam oder einer der beiden Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten zusammen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 2.000,00 DEM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins, sind nicht nur von den Vorsitzenden, sondern auch vom Schriftführer und dem 1. Kassenwart, bei dessen Verhinderung durch den 2. Kassenwart, zu unterzeichnen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Zaacke
Burgdorf
Vorstand
Silvana Dinter
Burgdorf
Vorstand
Kerstin Binnes
Hänigsen
Vorstand
Sandra Schmiedl
Lehrte
Vorstand
Nina Knoop
Burgdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.11.1995
Freitext
Satzung Bl. 9-18 d.A. Tag der ersten Eintragung: 10.12.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.