ist Consulting (Unternehmensberatung) bezüglich Hard- und Softwareeinsatz, Entwickeln und Installieren von Individualsoftware, Datenbanken, Netzwerken sowie von Internetprojekten und deren Betreuung und der Handel mit EDV- Hard- und Software und elektonischen Geräten. Die Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günther Willert
Lauf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1993, zuletzt geändert am 10.04.2000.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2003 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 24,11 EUR auf 26.100 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.100,00 EUR auf 52.200,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 114 ff So.
Gesellschafterbeschluss: Bl. 132 ff SB; neue Satzung Bl.136 ff.SB