Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Onkologisches Zentrum Wolfsburg-Helmstedt MVZ gemeinnützüge GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Wolfsburg
- Geschäftsanschrift
- Kaufhofpassage 5-7, 38440 Wolfsburg
Handelsregister · HRB 208837
Onkologisches Zentrum Wolfsburg-Helmstedt MVZ gemeinnützüge GmbH · Amtsgericht Braunschweig
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) (Öffentlicher) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch den nachfolgend in § 2 Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrages genannten Gegenstand verwirklicht. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, oder - soweit rechtlich zulässig - mehrerer Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Das Medizinische Versorgungszentrum wird als Zweckbetrieb i.S.d. § 66 AO geführt. Unternehmensgegenstand ist ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, mit Hauptniederlassung in Wolfsburg und soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch den Abschluss von Direktverträgen im Sinne des SGB V. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Zur Förderung des Gegenstands kann sich die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der §§ 136 ff. Niedersächsische Kommunalverfassung (NKomVG) sowie des fünften Sozialgesetzbuches und der Ärztezulassungsverordnung an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen gründen, wenn dies dem Gesellschaftszweck dient. Sie darf innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit Zweigniederlassungen errichten. Eine Errichtung von Zweigniederlassungen außerhalb des Gemeindegebiets ist im Falle des Einverständnisses der anderen Kommune nur dann zulässig, wenn sie im Interesse der Erhaltung und Verbesserung der Zweckerfüllung für die örtliche Gemeinschaft gilt.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Potsdam
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.