Handelsregister · HRB 8195

Chronologischer Auszug

ONE MORE Dienstleistung GmbH · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ONE MORE Dienstleistung GmbH

b)
Bamberg
Geschäftsanschrift:
Gutenbergstraße 4a, 96050 Bamberg

c)
Personal Training und die Erstellung von
Internetseiten zum Thema Gesundheit.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bozkurt, Deniz, Hallstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dippold, Chris, Bamberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2015.
a)
08.06.2015
Dr. Popp
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dippold, Chris, Bamberg, *XX.XX.XXXX
a)
30.12.2015
Sternadl
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bamberg vom 19.10.2020 (Az. 2 IN 235/20) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.10.2020
Sternadl
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 09.11.2020 (Az. 2
IN 235/20) aufgehoben worden.
a)
25.11.2020
Sternadl
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bamberg vom 09.03.2022 (Az. IN 16/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
24.03.2022
Sternadl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.