Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Hoff
Viersen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Chantal Celine Scheuer
Viersen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Webdesign van Hoff e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 9469) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Christian van Hoff im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2020 wirksam geworden.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 55/24) vom 30.07.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 55/24) vom 30.08.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.