Handelsregister · HRB 10756

Registerinformationen

Omnium Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Omnium Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe
Geschäftsanschrift
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10756
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
27.06.2017
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung von Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Dies gilt insbesondere auch für die Geschäftsführung von Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Dürbeck

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 23.250,00 EUR zum Zwecke der Spaltung gemäß § 123 Abs.2 Nr.1 UmwG (Abspaltung) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag: Dokument im Fall 1
  • Gesellschaftsvertrag Fall 2 Registerordner Spaltungs- und Übernahmevertrag Fall 2 Registerordner
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2007 mit Nachtrag vom 18.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 und vom 30.11.2007 Teile des Vermögens (sämtliche Geschäftsanteile an der DK Immobilien GmbH) der Anton Dürbeck GmbH mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 9762) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.12.2007 wirksam geworden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.