Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass alle Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 500,00 EUR belasten oder zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR sowie zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke ( und grundstücksgleiche Rechte ) jeglicher Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Engel
Naumburg
Vorstand
Gerd Warnecke
Naumburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 16.01.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.