1. die Durchführung von Personenschifffahrt, insbesondere auf dem Okerstausee, 2. alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie der Verleih von Wassersportgeräten, insbesondere der Verleih von Tretbooten sowie der Betrieb eines Verkaufskioskes. 3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen, Werkzeugen und alle damit verbundenen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Bau-, Forst- und Gartenarbeiten. Geschäfte nach diesem Abs. 3., die insoweit einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. 4. Die Vertretung und Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, an denen sich die Gesellschaft auch beteiligen kann, insbesondere gleicher oder ähnlicher Branchen. 5. Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des vorstehenden Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind,
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Römermann
Altenau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Heidi Römermann
Schulenberg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ihre Bestellung und Abberufung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die nachfolgenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung, unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten b) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten c) Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen sowie die Aufgabe solcher Beteiligungen; in diesem Falle ist die Zustimmung von mindestens 75 v. H. der satzungsmäßigen stimmberechtigten Geschäftsanteile erforderlich d) die Übernahme von Bürgschaften, Wechsel- und Garantieverpflichtungen e) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen f) Aufnahme neuer Geschäftszweige soweit nicht lit. c. eingreift g) Führung von Aktiv- und Passivprozessen, soweit nicht die Zuständigkeite des Amtsgerichts gegeben ist h) die Einstellung von Mitarbeitern mit einem Bruttojahresentgelt von mehr als 24.000,00 DEM i) die Vornahme von Investitionen je wirtschaftlicher Einheit ab einer bestimmten Höhe, die jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres durch Gesellschafterbschluß festgesetzt wird,.
Gesellschaftsvertrag Blatt 3-15 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 12.08.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2006.
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.1983
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 25.564,59 um EUR 10.035,41 auf EUR 35.600,00 zu erhöhen. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Goslar (32 IN 58/24) vom 05.12.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.