Handelsregister · VR 20539 früher Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Gelsenkirchen)

Chronologischer Auszug

Ohrwerk e. V. Bildungs- und Begegnungsstätte für Hörgeschädigte · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ohrwerk e. V. Bildungs- und Begegnungsstätte für
Hörgeschädigte

b)
Gelsenkirchen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
von der Forst, Hans, Dorsten, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.05.1979 zuletzt geändert am 09.01.2001
a)
03.03.2009
Stobbe

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.07.1979

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 539 AG
Gelsenkirchen-Buer getreten.

Freigegeben am 03.03.2009.
2a)
Aufgrund Vorstandbeschluss vom15.01.2015 ist die Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins
und Vermögensbildung) geändert.
a)
17.06.2015
Kirsch
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Vorstand) und § 10 (Geschäftsführer) beschlossen.
a)
19.09.2019
Malkoc
4b)
Gewählt als
Vorstand:
von der Forst, Johanna, Dorsten, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2019
Kirsch
5b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
Die Aufgaben des Geschäftsführers sind insbesondere:
a) die wirschaftliche, organisatorische und strategische
Betriebsführung des Vereins und seiner Einrichtungen
einschließlich der Verantwortung für die Buchführung
und die Leistungesabrechnung,
b) die selbständige Einstellung, Versetzung und
Entlassung von Personal sowie alle weiteren
Personalentscheidungen für die Mitarbeitenden des
Vereins,
c) die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter,
d) die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes
des Vereins und seiner Einrichtungen,
e) die Verwaltung bestehender Beteiligungen an anderen
Körperschaften,
f) die Verwaltung der Grundstücke und Gebäude des
Vereins sowie der angemieteten Räumlichkeiten,
g) die Ausübung des Hausrechts.
Dem Geschäftsführer können durch Beschluss des
Vorstandes weitere Aufgaben im Einzelfall zugewiesen
werden.
Der Geschäftsführer kann für Entscheidungen im
Einzelfall die Zustimmung des Vorstandes einholen.
a)
10.03.2020
Kirsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.