Handelsregister · VR 20539 früher Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Gelsenkirchen)
Chronologischer Auszug
Ohrwerk e. V. Bildungs- und Begegnungsstätte für Hörgeschädigte · Amtsgericht Gelsenkirchen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ohrwerk e. V. Bildungs- und Begegnungsstätte für Hörgeschädigte b) Gelsenkirchen | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: von der Forst, Hans, Dorsten, *XX.XX.XXXX Vorstand: Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.05.1979 zuletzt geändert am 09.01.2001 | a) 03.03.2009 Stobbe b) Tag der ersten Eintragung: 12.07.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 539 AG Gelsenkirchen-Buer getreten. Freigegeben am 03.03.2009. |
| 2 | a) Aufgrund Vorstandbeschluss vom15.01.2015 ist die Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) geändert. | a) 17.06.2015 Kirsch | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) und § 10 (Geschäftsführer) beschlossen. | a) 19.09.2019 Malkoc | |
| 4 | b) Gewählt als Vorstand: von der Forst, Johanna, Dorsten, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2019 Kirsch | ||
| 5 | b) Bestellt als Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Erdtmann, Erwin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX Die Aufgaben des Geschäftsführers sind insbesondere: a) die wirschaftliche, organisatorische und strategische Betriebsführung des Vereins und seiner Einrichtungen einschließlich der Verantwortung für die Buchführung und die Leistungesabrechnung, b) die selbständige Einstellung, Versetzung und Entlassung von Personal sowie alle weiteren Personalentscheidungen für die Mitarbeitenden des Vereins, c) die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, d) die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes des Vereins und seiner Einrichtungen, e) die Verwaltung bestehender Beteiligungen an anderen Körperschaften, f) die Verwaltung der Grundstücke und Gebäude des Vereins sowie der angemieteten Räumlichkeiten, g) die Ausübung des Hausrechts. Dem Geschäftsführer können durch Beschluss des Vorstandes weitere Aufgaben im Einzelfall zugewiesen werden. Der Geschäftsführer kann für Entscheidungen im Einzelfall die Zustimmung des Vorstandes einholen. | a) 10.03.2020 Kirsch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.