Handelsregister · HRB 731311
Chronologischer Auszug
OFS graphic machines + print solutions UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) OFS graphic machines + print solutions UG (haftungsbeschränkt) b) Pfullingen Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 7, 72793 Pfullingen c) Handel mit graphischen Maschinen, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterial sowie Dienstleistungen jeglicher Art. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Schönitz, Kerstin, geb. Bondarenko, Pfullingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. | a) 30.09.2009 Vogelwaid | |
| 2 | b) Neue Geschäftsanschrift: Große Heerstr. 132, 72793 Pfullingen | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr: Liquidator: Schönitz, Kerstin, geb. Bondarenko, Pfullingen, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 15.01.2018 Merkle | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 23.04.2018 (23 IN 105/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.05.2018 Reinhardt | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 07.06.2018 (23 IN 105/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 23 IN 105/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 13.06.2018 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.